Sachbezug 50 Euro: Regeln, Beispiele, Fallstricke
Arbeitgeber dürfen jedem Mitarbeiter Sachleistungen im Wert von bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Es ist eine Freigrenze: Schon 50,01 € machen den gesamten Monatsbetrag steuerpflichtig. Üblich ist die Umsetzung über Gutscheine oder Sachbezugskarten.
Die Regeln im Überblick
- 50 € pro Mitarbeiter und Monat — auch für Minijobber und Teilzeitkräfte.
- Freigrenze, kein Freibetrag: Überschreitung macht den vollen Betrag steuerpflichtig.
- Nur Sachleistung: Bargeld oder frei verfügbare Geldkarten sind ausgeschlossen (§ 8 Abs. 1 EStG).
- Karten nur mit ZAG-Konformität: begrenztes Akzeptanznetz oder begrenzte Region bzw. begrenzte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) — deshalb sind Sachbezugskarten regional konfiguriert.
- Zusätzlichkeit: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden — keine Gehaltsumwandlung.
- Monatsprinzip: keine Ansammlung ungenutzter Beträge.
Beispiele: Was geht — und was nicht
| Beispiel | Bewertung |
|---|---|
| Sachbezugskarte, monatlich mit 50 € aufgeladen, regional einlösbar | ✅ steuerfrei (Freigrenze eingehalten, ZAG-konform) |
| Tankgutschein über 50 € einmal pro Monat | ✅ steuerfrei (zweckgebundener Gutschein) |
| Karte in einem Monat mit 60 € aufgeladen | ❌ voller Betrag steuer- und beitragspflichtig (Freigrenze überschritten) |
| 50 € bar „für den Einkauf“ ausgezahlt | ❌ Geldleistung — kein Sachbezug |
| Juni ausgelassen, im Juli 100 € aufgeladen | ❌ Monatsprinzip verletzt — Juli voll steuerpflichtig |
| Zum Geburtstag zusätzlich 60 € (Aufmerksamkeit aus persönlichem Anlass) | ✅ eigene Regelung für Aufmerksamkeiten — zusätzlich zur 50-€-Grenze möglich |
Sachbezug über 50 Euro: Pauschalversteuerung nach § 37b EStG
Will der Arbeitgeber mehr als 50 € zuwenden oder wurde die Freigrenze gerissen, kann für Sachzuwendungen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG gewählt werden: pauschal 30 % Lohnsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) trägt der Arbeitgeber; Sozialabgaben können dennoch anfallen. Das ist eine bewusste Arbeitgeber-Entscheidung — für den regelmäßigen Monats-Benefit bleibt die 50-€-Freigrenze der effizienteste Weg.
Gutschein oder Karte — was passt?
Klassische Gutscheine (ein Händler, zweckgebunden) sind einfach, aber unflexibel. Sachbezugskarten bündeln den Benefit auf einer wiederaufladbaren Karte: offene Prepaid-Karten (Mastercard/Visa, regional konfiguriert) oder Gutschein-Netzwerke mit festen Partnern. Anbieter, Kartentypen und Preise: Sachbezugskarte Vergleich. Den finanziellen Effekt gegenüber einer Gehaltserhöhung zeigt der Steuerersparnis-Rechner.