Ersparnis gegenüber Gehaltserhöhung, pro Jahr
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Modellrechnung: Arbeitgeber-Sozialabgaben pauschal 21 %; Freigrenze eingehalten (max. 50 €/Monat). Vereinfachte Näherung — keine Steuerberatung; maßgeblich ist die Lohnabrechnung im Einzelfall.
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Häufige Fragen zum Rechner
Warum kommt beim Sachbezug mehr an als bei einer Gehaltserhöhung?
Der 50-€-Sachbezug ist bis zur Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) —
die 50 € kommen voll an. Von einer Brutto-Gehaltserhöhung bleiben nach Lohnsteuer und Sozialabgaben
typischerweise nur rund die Hälfte übrig, und der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Arbeitgeber-Sozialabgaben.
Mit welchen Abgabensätzen rechnet der Rechner?
Standardmäßig mit ca. 21 % Arbeitgeber-Sozialabgaben und einer typischen Abgabenquote des Mitarbeiters
von ca. 45 % (Lohnsteuer + Sozialversicherung, je nach Steuerklasse und Einkommen). Beide Werte sind
Näherungen und im Rechner anpassbar — es ist eine Modellrechnung, keine Steuerberatung.
Zählen die Kartengebühren des Anbieters mit?
Ja — der Rechner zieht die monatliche Gebühr pro Mitarbeiter (laut Anbieter meist ca. 1,90–3,50 €)
in die Arbeitgeberkosten ein. Preise der Anbieter im
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